BO Kraft

BO Kraft

 

 

 


Sven Grundmann/Fotolia.com

 

Die Prüfingenieure der GTÜ untersuchen auch Fahrzeuge zur Personenbeförderung wie Taxis und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr).

 

An unsere Standort werden auch Taxis nach den Bestimmungen der BOKraft überprüft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr).

Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft
Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft. Hier hilft der GTÜ-Prüfingenieur gerne.